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Betriebsunterbrechungsversicherung

Das Bundesministerium für Finanzen hat für Betriebsunterbrechungsversicherungen den Steuersatz ab 1. Mai 2011 von 11% auf 4 % gesenkt. Die betrifft sowohl bestehende als auch neue Verträge. Für all jenen Selbständigen und Freiberufler, die sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben, hier die wichtigsten Fakten.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) ist für Selbständige ein wesentlicher Beitrag zur Zukunftssicherung eines Unternehmens, besonders für freiberuflich Tätige. Sie ersetzt im Versicherungsfall sowohl die laufenden Kosten als auch den entgangenen Gewinn.

© CandyBoxPhoto - Fotolia.comUrsachen einer Betriebsunterbrechung können sachlicher Natur wie etwa Wasserschäden oder Brandschäden als auch persönlicher Natur wie Unfall oder eine längere Krankheit sein. Für gewöhnlich laufen die Fixkosten weiter, denen unter Umständen kein Einkommen gegenüber steht. Die BUFT hält den finanziellen Schaden in Grenzen und gilt als Betriebsausgabe.

Von großem Vorteil ist eine Variante, die die Kündigung seitens der Versicherung nach einem Schaden ausschließt.

Der Haftungszeitraum beträgt üblicherweise 12 Monate, die Versicherungssumme sollte dem zu erwartenden Schaden entsprechen.

Quelle: Mag. Peter Arlits

 

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Mag. Peter Arlits

Mag. Peter Arlits

Ausgebildeter Betriebswirt, Gewerblicher Vermögens- berater, Inhaber einer Konzession als Wertpapierdienstleitungs- unternehmen und einer Versicherungsagentur. Ich verfüge über jahrelange Erfahrung am Finanzdienstleistungssektor und ein Partnernetzwerk aus zahlreichen inländischen und ausländischen Investmentgesellschaften, Versicherungen und Banken.

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