Neben dem Eigentum des Versicherungsnehmers ist auch jenes von Ehegatte bzw. Lebensgefährte, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch das Eigentum privater Gäste ist durch die Haushaltversicherung geschützt.
Die Haushaltversicherung ist eine „Bündelversicherung“. Versichert ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung – dazu zählt alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, und zwar sowohl Gebrauchs- als auch Verbrauchsgüter.
Was für die Haushaltversicherung gilt, stimmt auch für die Eigenheimversicherung, die das eigene Gebäude vor allem vor den Folgen von Naturkatastrophen schützen soll.
Eine Eigenheimversicherung (auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist ähnlich der Haushaltversicherung eine „Bündelversicherung“, das heißt, sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht. Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude, wie Garagen, Schuppen und Abstellräume auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden.

